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Benutzungsordnung & Verhaltensregeln
Veranstalter: Die Kommunalen Jugendpflegen des Landkreises Gießen und die Jugendförderung des Landkreises Gießen
§ 1: Auf dem Veranstaltungsgelände gelten, wie überall, die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG; Stand 2002)
§ 2: Auf dem Veranstaltungsgelände besteht Rauchverbot
§ 3: Während der Veranstaltung ist der Konsum alkoholischer Getränke und sonstiger Drogen untersagt.
Grundsätzlich gibt es keine Vergabe alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren. Der Konsum mitgebrachter alkoholischer Getränke unterliegt den gleichen Regeln
Um die Aufgaben lösen zu können, braucht jede/r einen klaren Kopf und eine gute Reaktionsfähigkeit. Sonst besteht eine erhöhte Unfallgefahr !
§ 4: Auf dem Gelände sind überall Müllsäcke verteilt! Diese sind auch unbedingt zur Müllentsorgung zu nutzen.
Wichtiger Hinweis:
Jugendliche, die sich nicht an die Regeln halten, die auf der Grundlage des Jugendschutzgesetzes basieren, können umgehend von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Der/die Teilnehmer/in werden auf eigene Kosten nach Hause geschickt und die Eltern informiert.
Der Veranstalter
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